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Sorgfalt in unseren Lieferketten

Die Werte des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes sind für uns selbstverständlich. Deshalb bekennen wir uns zur Wahrung von Menschen- und Umweltrechten - auch entlang unserer Lieferketten.

Mehr Schutz für Menschenrechte

Die grundlegenden Menschenrechte stehen im Mittelpunkt des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). Diese sollen nicht nur im eigenen Unternehmen, sondern auch in den Lieferketten von Unternehmen geschützt werden.

Insbesondere das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, aber auch Arbeitsschutz, Koalitionsfreiheit, Gleichbehandlung oder das Zahlen angemessener Löhne gilt es hier durchzusetzen. Auch Umweltbelange sind relevant, wenn sie zu Menschenrechtsverletzungen führen (etwa durch vergiftetes Wasser) oder dem Schutz der menschlichen Gesundheit dienen.

Das sind Belange, die wir als verantwortungsbewusstes Unternehmen ernst nehmen und unterstützen. Um unserer Verantwortung gerecht zu werden, haben wir ein Beschwerdeverfahren eingerichtet, über welches Personen von innerhalb und außerhalb unserer Unternehmensgruppe auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Verletzungen in unserem eigenen Geschäftsbereich und in unseren Lieferketten hinweisen können.

In unserer Grundsatzerklärung bekennen wir uns zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten entlang unserer Lieferkette.

Beschwerdestelle

Für Hinweise und Anregungen hinsichtlich unserer Sorgfaltspflichten in der Lieferkette senden Sie uns gerne eine Nachricht:

    Dokumente zum Download

    Grundsatzerklärung

    Bericht zum LKSG