1. Geltung

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Leistungen und Lieferungen der ODN OnlineDienst Nordbayern GmbH & Co. KG.
(2) Der Vertrag kommt mit Zugang der Auftragsbestätigung bzw. durch Übermittlung in Textform der Zugangsdaten, spätestens mit der erstmaligen Inanspruchnahme/Nutzung oder Entgegennahme der Dienste und Leistungen der ODN GmbH & Co. KG zustande. Ab dem jeweiligen Zeitpunkt gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen.
(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bei ständigen Geschäftsbeziehungen auch ohne ausdrücklichen Hinweis für künftige Angebote, Leistungen und Lieferungen.

 

2. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die ODN GmbH & Co. KG behält sich Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgrund von Veränderungen der Gesetzeslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder Marktgegebenheiten sowie wirtschaftlichen Verhältnisse vor. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. die neue Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden mit einer angemessenen Kündigungsfrist in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, erkennt er die Änderungen an. Widerspricht der Kunde den beabsichtigten Änderungen, ist die ODN GmbH & Co. KG berechtigt den Vertrag gemäß Ziffer 14 Absatz 3 zu kündigen.

 

3. Abwehr fremder AGB

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich in Textform zugestimmt.
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn unsererseits in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung an ihn vorbehaltlos erbracht wird.

 

4. Angebote

(1) Angebote der ODN GmbH & Co. KG gelten, sofern nicht im Angebot etwas anderes vereinbart wurde, maximal 14 Tage.
(2) Vorbehalten bleiben technische oder gestalterische Abweichungen von Angaben und Beschreibungen in Angeboten oder Prospekten. Des Weiteren steht es der ODN GmbH & Co. KG frei Änderungen an den Leistungen und Diensten aufgrund des technischen Fortschritts, aufgrund von Änderungen der gesetzlichen Vorschriften und/oder Rechtsprechung, behördlicher Auflagen und/oder anderen hoheitlichen Maßnahmen vorzunehmen. Sind die Änderungen oder Abweichungen angemessen und dem Kunden unter Berücksichtigung seiner Interessen zumutbar, stehen dem Vertragszweck nicht entgegen oder gefährden diesen nicht und entsprechen der Billigkeit, kann der Kunde hieraus keine Rechte herleiten.
(3) Eine Garantie bezüglich Beschaffenheit oder Haltbarkeit besteht nur, wenn diese ausdrücklich in Textform seitens der ODN GmbH & Co. KG übernommen wurde.

 

5. Eigentumsvorbehalt

(1) Die ODN GmbH & Co. KG behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor, wenn der Kunde Verbraucher ist.
(2) Die ODN GmbH & Co. KG behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandener Forderungen mit dem Kunden, der nicht Verbraucher ist, vor; dies gilt unabhängig von der Art und des Rechtsgrundes der Forderung.
(3) Der Kunde verpflichtet sich die Vorbehaltsware gegen Feuer, Wasser und Diebstahl zu versichern und hat dies auf Verlangen gegenüber der ODN GmbH & Co. KG nachzuweisen. Alle sich hieraus ergebenden Ansprüche gegenüber den jeweiligen Versicherern tritt der Kunde bereits zum jetzigen Zeitpunkt in der Höhe des Wertes, der Vorbehaltsware an die ODN GmbH & Co. KG ab.
(4) Der Kunde ist nicht berechtigt, Vorbehaltsware zu verpfänden oder an Dritte zur Sicherheit zu übereignen.
(5) Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat der Kunde die ODN GmbH & Co. KG unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen in Textform zu informieren; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Der Kunde hat die Pflicht Dritte bereits im Vorfeld auf die an der Vorbehaltsware bestehenden Rechte der ODN GmbH & Co. KG hinzuweisen. Die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Intervention der ODN GmbH & Co. KG trägt der Kunde, der nicht Verbraucher ist, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten.
(6) Für den Fall der Weiterveräußerung oder Vermietung der Vorbehaltsware tritt der Kunde, der nicht Verbraucher ist, bereits zum jetzigen Zeitpunkt bis zur Erfüllung aller zwischen ihm und der ODN GmbH & Co. KG entstandenen Ansprüche, die ihm aus den genannten Geschäften entstehenden Forderungen gegen seine Kunden zur Sicherheit ab.
(7) Übersteigt der Wert der Sicherung die zu sichernden Ansprüche um mehr als 20 %, so hat die ODN GmbH & Co. KG, auf Verlangen des Kunden, die ihr zustehenden Sicherheiten nach ihrer Wahl in entsprechendem Wert freizugeben. Die Beweislast, dass der Wert der Sicherung die zu sichernden Ansprüche um mehr als 20% übersteigt, obliegt dem Kunden.

 

6. Kundenpflichten und Obliegenheiten

(1) Der Kunde ist verpflichtet die Zugriffsmöglichkeiten auf die Dienste der ODN GmbH & Co. KG nicht missbräuchlich zu nutzen und jegliche rechtswidrige Handlungen zu unterlassen. Er sorgt dafür, dass durch sein Handeln keine öffentlich-rechtlichen oder andere zwingende Vorschriften sowie Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere folgende Handlungen zu unterlassen:
a) Versenden und/oder Weiterleiten von Massenmailings und Ketten-Emails.
b) Versenden von unverlangten Webesendungen (sog. „Bulk Mails“, „Junk Mails“ oder „Spam Mails“).
c) Missbräuchliches Versenden von Mails an eine Vielzahl von Newsgroups zu Werbezwecken (auch übermäßiges „Cross Posting“ oder „Multiple Postn“ bzw. „Usenet Spam“).
d) Eindringen in fremde Rechnersysteme oder -anlagen ohne Einwilligung oder Erlaubnis (Hacking).
e) Absichtliches Verbreiten von Programmen, die dazu bestimmt sind andere Rechnersysteme zu beschädigen (Viren, Würmer usw.).
f) Absichtliches Verursachen sog. Denial-of-Service-Attacken.
(2) Der Kunde sichert zu, dass
a) seine Inhalte z.B. in Form von Texten, Daten, Informationen, Bildern oder Filmen nicht sittenwidriger, pornographischer, rassistischer, verfassungsfeindlicher oder gewaltverherrlichender Art sind,
b) seine Inhalte oder Bezeichnungen, insbesondere der Domainname nicht gegen Urheberrechte (Copyrights), gewerbliche Schutzrechte, andere Rechte Dritter oder gegen andere zwingende Vorschriften (z.B. Strafrecht, Jugendschutz) verstoßen,
c) die Netzinfrastruktur oder Teile davon nicht durch unsachgemäße Inanspruchnahme übermäßig überlastet werden,
d) die auf den Servern der ODN GmbH & Co. KG installierten Programme oder verwendeten Skripte nicht fehlerhaft sind und die Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen seitens der ODN GmbH & Co. KG negativ beeinflussen oder beeinträchtigen,
e) die bezogenen Dienste weder entgeltlich noch unentgeltlich an Dritte weitergegeben werden,
f) geeignete Vorsorgemaßnahmen ergriffen wurden, so dass die unberechtigte Nutzung der bezogenen Dienste durch Dritte unterbleibt,
g) erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich in Textform gegenüber ODN GmbH & Co. KG angezeigt (Störungsmeldung) sowie im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen seinerseits getroffen werden, um eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen zu ermöglichen oder die Beseitigung der Störung zu erleichtern und/oder zu beschleunigen.
(3) Der Kunde ist weiter verpflichtet,
a) Änderungen seiner Firmierung, Anschrift, Telefon und Telefaxnummer sowie seiner Bankverbindung der ODN GmbH & Co. KG unverzüglich mitzuteilen und
b) die für ihn bereitgestellten Daten regelmäßig bei der ODN GmbH & Co. KG abzurufen. Die nötige Häufigkeit und der Zeitpunkt der Abrufe wird dem Kunden von der ODN GmbH & Co. KG bei Bedarf mitgeteilt.
(4) Verstößt der Kunde gegen eine der Pflichten aus Absatz 1 oder 2, ist die ODN GmbH & Co. KG berechtigt bis zur Beseitigung des vertragsungemäßen Zustandes die Dienste mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise einzustellen.
(5) Verstößt der Kunde gegen eine der in Absatz 1 genannten Pflichten, ist die ODN GmbH & Co. KG zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigt. In allen anderen Fällen gilt dies erst nach einer erfolglos erteilten Abmahnung.
(6) Der Kunde hat die der ODN GmbH & Co. KG entstandenen Aufwendungen sowie sämtliche von ihm verursachten Gebühren, Schäden, Folgeschäden und auch Ansprüche Dritter, die durch den Gebrauch und den Missbrauch seiner Subdomain-Kennung entstehen, zu ersetzen, sofern er die Pflichtverletzung zu vertreten hat.
(7) Der Kunde stellt die ODN GmbH & Co. KG gegenüber Dritten von jeglichen Ansprüchen und jeglicher Haftung, die sich aufgrund eines vertragswidrigen oder strafrechtlichen Verhaltens des Kunden ergeben, frei.

 

7. Domains

(1) Die ODN GmbH & Co. KG beantragt im Auftrag des Kunden die Registrierung von Domainnamen für diesen. Hierbei fungiert sie lediglich als Vermittler gegenüber der DENIC Domain Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft eG oder anderen internationalen Registrierungsstellen. Es kommt ein weiterer Vertrag zwischen der jeweiligen Registrierungsstelle und dem Kunden zu Stande, aus dem ausschließlich der Kunde berechtigt und verpflichtet wird. Hierfür gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Richtlinien der jeweiligen Registrierungsstelle. Diese sind auf der Website der jeweiligen Registrierungsstelle zugänglich. Bei Änderungen der Richtlinien wird der Vertrag zwischen dem Kunden und der ODN GmbH & Co. KG entsprechend angepasst.
(2) Die Registrierung erfolgt auf Grundlage der geltenden Richtlinien der jeweiligen Registrierungsstelle. Auf die Domainvergabe hat die ODN GmbH & Co. KG keinen Einfluss.
(3) Werden seitens des Kunden keine Inhalte zu einer Domain bereitgestellt, ist die ODN GmbH & Co. KG berechtigt eigene Inhalte wie Werbung in eigener Sache oder für Dritte einzustellen.
(4) Endet das Vertragsverhältnisses zwischen der ODN GmbH & Co. KG und dem Kunden bleibt das zwischen dem Kunden und der jeweiligen Registrierungsstelle bestehende Vertragsverhältnis hiervon unberührt. Die Domain geht zur Verwaltung an die jeweilige Registrierungsstelle über, falls sie nicht auf Betreiben des Kunden innerhalb von vier Wochen an einen anderen Provider übertragen wird.
(5) Nach den DENIC Vergaberichtlinien kann die Domainverwaltung an die DENIC übergeben werden, wenn der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt.
(6) Das Entgelt für Domaindienstleistungen ist für ein Jahr im Voraus fällig. Eine (anteilige) Rückerstattung findet im Falle der vorzeitigen Beendigung der Leistung nicht statt.

 

8. Einstellen von kundeneigenen Geräten

(1) Kundeneigene Geräte können im Rahmen eines Mietvertrages in die Rechenzentren der ODN GmbH & Co. KG eingestellt werden.
(2) Der Kunde versichert, dass seine einzustellenden Geräte den jeweils aktuellen gesetzlichen Vorschriften entsprechen und hiervon keine Beeinträchtigungen, insbesondere nicht für andere Geräte, ausgehen.
(3) Für die Wartung, Installation und Datensicherung bzw. zur Erstellung von Backups bei kundeneigenen Geräten, ist ausschließlich der Kunde zuständig. Gegen ein gesondertes Entgelt kann dies aufgrund einer gesonderten Vereinbarung durch die ODN GmbH & Co. KG übernommen werden.
(4) Eine über die in Ziffer 12 hinausgehende Haftung für die Verschlechterung oder den Untergang für eingestellte kundeneigene Geräte wird seitens der ODN GmbH & Co. KG nicht übernommen.

 

9. Nutzung von Geräten der ODN GmbH & Co. KG

(1) Mietet der Kunde einen oder mehrere Server von der ODN GmbH & Co. KG wird die Wartung und Installation seitens der ODN GmbH & Co. KG durchgeführt.
(2) Werden dem Kunden im Rahmen der Leistungserbringung Geräte, die sich im Eigentum der ODN GmbH & Co. KG befinden, zur Nutzung in dessen Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt, hat der Kunde die Pflicht diese sorgfältig zu behandeln und vor dem unbefugten Zugriff seitens Dritter zu schützen.
(3) Der Kunde verpflichtet sich die im Eigentum der ODN GmbH & Co. KG stehenden Geräte gegen Feuer, Wasser und Diebstahl zu versichern und hat dies auf Verlangen gegenüber der ODN GmbH & Co. KG nachzuweisen. Alle sich hieraus ergebenden Ansprüche gegenüber den jeweiligen Versicherern tritt der Kunde bereits zum jetzigen Zeitpunkt in der Höhe des Wertes der Geräte an die ODN GmbH & Co. KG ab.
(4) Nach Vertragsbeendigung ist der Kunde verpflichtet, alle im Eigentum der ODN GmbH & Co. KG stehenden Geräte unaufgefordert und auf seine Kosten innerhalb von zwei Wochen an die ODN GmbH & Co. KG zurückzugeben.

 

10. Rechte an veröffentlichten Inhalten

(1) Die ODN GmbH & Co. KG erhält an allen Inhalten, die seitens des Kunden im Rahmen des Vertragsverhältnisses und der Nutzung der jeweiligen Internetdienstleistung an diese übertragen werden, das gebührenfreie, nicht ausschließliche Recht diese Inhalte ganz oder teilweise weltweit zu speichern, zu nutzen, zu modifizieren, darzustellen, anzupassen und zu vervielfältigen, zu veröffentlichen oder öffentlich zugänglich zu machen, soweit dies zur Erbringung der geschuldeten Leistung erforderlich ist.
(2) Der Kunde, der nicht selbst Inhaber der übertragenen Inhalte ist, versichert, dass sich der Rechteinhaber mit der Übertragung der Rechte gemäß Absatz 1 einverstanden erklärt hat.

 

11. Leistungspflichten, Leistungsstörungen, Gewährleistung

(1) Die Leistung und Erreichbarkeit ergibt sich aus dem Vertragsverhältnis jeweils zu Grunde liegenden Angebot und gegebenenfalls aus den Service Level Agreements (SLA).
(2) Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet soweit dies im Rahmen der Leistungserbringung erforderlich und diesem zumutbar ist.
(3) Werden Mitwirkungshandlungen seitens des Kunden verzögert erbracht, verlängern sich Fristen entsprechend der Dauer der Verzögerung.
(4) Bei Vorliegen eines Mangels behält sich die ODN GmbH & Co. KG gegenüber dem Kunden, der nicht Verbraucher ist, die Wahl über die Art der Nacherfüllung vor.
(5) Im Fall ausbleibender, nicht rechtzeitiger oder nicht richtiger Selbstbelieferung ist die ODN GmbH & Co. KG berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Die ODN GmbH & Co. KG wird den Kunden unverzüglich von der Nichtverfügbarkeit der Leistung in Kenntnis setzen und bereits erfolgte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
(6) Bei Vorliegen eines Leistungshindernisses, welches nicht von der ODN GmbH & Co. KG zu vertreten ist und auf das die ODN GmbH & Co. KG keinen Einfluss hat, wie u.a. höhere Gewalt, Naturereignisse oder ähnliche unvorhersehbare und nicht zu beeinflussende Ereignisse, das Verschulden Dritter oder bei Arbeitskampfmaßnahmen (Streik), ist die ODN GmbH & Co. KG berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Die ODN GmbH & Co. KG wird den Kunden unverzüglich von der Nichtverfügbarkeit der Leistung in Kenntnis setzen und bereits erfolgte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
(7) Die Leistungsfristen verlängern sich in den in Absatz 5 und 6 genannten Fällen entsprechend der Dauer des Leistungshindernisses, soweit dieses nicht seitens der ODN GmbH & Co. KG zu vertreten ist. Absatz 3 gilt entsprechend.
(8) Die Durchführung von Wartungs- und Servicearbeiten hat der Kunde uneingeschränkt zu gewährleisten und Leistungsbeeinträchtigungen, die hierdurch entstehen können zu dulden, soweit diese zeitlich angemessen sind. Ein diesbezüglicher Schadensersatzanspruch des Kunden ist ausgeschlossen. Der Kunde wird seitens der ODN GmbH & Co. KG drei Werktage vor Beginn der Wartungs- und Servicearbeiten in Kenntnis gesetzt. Werden seitens des Kunden bis zu einem Werktag vor Beginn keine Einwände vorgebracht, werden die Wartungs- und/oder Servicearbeiten wie angekündigt durchgeführt. Sicherheitsrelevante Wartungen sind hiervon ausgenommen, diese werden umgehend ohne Ankündigung und Vorlaufzeit ausgeführt.

 

12. Haftung und Haftungsbeschränkung

Für die Haftung der ODN GmbH & Co. KG gegenüber dem Kunden für sämtliche sich ergebende Schäden aus Vertragsverletzung oder unerlaubter Handlung gilt Folgendes:
a) unbeschränkte Haftung
Die ODN GmbH & Co. KG haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft unbeschränkt.
b) beschränkte Haftung
Die ODN GmbH & Co. KG haftet bei einfacher Fahrlässigkeit nur wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist sowie im Fall des Verzugs oder Unmöglichkeit, beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren typischen Schadens.
c) Produkthaftung
Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
d) § 44a TKG bleibt unberührt.

 

13. Preise, Zahlungsbedingungen, Versand

(1) Alle Preise sind netto zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Datenvolumen wird je nach angefangener Volumeneinheit berechnet, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
(3) Das Entgelt für die vereinbarten Leistungen bestimmt sich nach den vereinbarten Preisen im Angebot. Werden Leistungen über den vereinbarten Leistungsumfang hinaus in Anspruch genommen, so bemisst sich das hierfür anfallende Entgelt nach den Preisen zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme.
(4) Einwendungen gegen die Höhe der nutzungsabhängigen Entgelte sind innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung in Textform gegenüber der ODN GmbH & Co. KG zu erheben, andernfalls gelten diese als genehmigt. Zwingende gesetzliche Ansprüche des Kunden nach Fristablauf bleiben hiervon unberührt.
(5) Der Kunde kann nur aufrechnen, soweit die Gegenforderung aus demselben Vertragsverhältnis stammt, rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der ODN GmbH & Co. KG anerkannt ist. Der Kunde, der nicht Verbraucher ist, kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, soweit die Gegenforderung aus demselben Vertragsverhältnis stammt.
(6) Entsteht im Rahmen der Zahlung aufgrund einer Lastschrifteinzugsermächtigung eine Rücklastschrift, so hat der Kunde, sofern er die Rücklastschrift zu vertreten hat eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,- EUR zu zahlen. Der Kunde ist zum Nachweis, dass der Schaden nicht oder in geringerem Umfang entstanden ist, berechtigt.
(7) Entstehen nach Beendigung des Subdomain-Zugangs weitere durch den Kunden verursachte Gebühren (z.B. Gebühren für ankommende Nachrichten aus anderen Netzen in den volumenabhängigen Tarifen), können diese Gebühren auch noch nach Vertragsende in Rechnung gestellt werden.
(8) Befindet sich der Kunde mit der Zahlung von zwei aufeinander folgenden Monatsrechnungen oder einem Betrag, der den Betrag von zwei Monatsrechnungen übersteigt in Verzug ist die ODN GmbH & Co. KG zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt.
(9) Die Lieferung der Ware erfolgt FCA Hermann-Glockner-Str. 7, 90763 Fürth Incoterms®2010, soweit im Einzelfall keine andere Vereinbarung zwischen der ODN GmbH & Co. KG und dem Kunden getroffen wurde.
(10) ODN ist berechtigt, Energie- und Domainpreiserhöhungen an den Kunden direkt weiterzugeben, ohne dass hieraus ein Sonderkündigungsrecht für den Kunden entsteht. ODN wird eine solche Preisanpassung mit einem Vorlauf von mindestens vier Wochen ankündigen.

 

14. Kündigung

(1) Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen; auch die Übermittlung per E-Mail oder Telefax wird anerkannt. Die Kündigung wird in Textform seitens der ODN GmbH & Co. KG bestätigt.
(2) Verbraucher können das Vertragsverhältnis bis zum 15. eines jeden Monats zum jeweiligen Monatsende gegenüber der ODN GmbH & Co. KG kündigen, wenn nicht eine Mindestlaufzeit vereinbart ist.
(3) Für Kunden, die keine Verbraucher sind, beträgt die Kündigungsfrist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, drei Monate zum Quartalsende, andernfalls verlängert sich der Vertrag um weitere zwölf Monate.
(4) Domains können mit einer Frist von acht Wochen zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt werden, andernfalls verlängern sich diese um die jeweilige Laufzeit.
(5) Wird über das Vermögen des Kunden ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, so liegt hiermit ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung vor. § 112 InsO bleibt hiervon unberührt.

 

15. Verjährung

(1) Die Verjährung für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Lieferung. Ansprüche aus § 478 BGB bleiben unberührt.
(2) Von der Verkürzung der Verjährungsfrist ausgeschlossen sind Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns der ODN GmbH & Co. KG, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen einer garantierten Beschaffenheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

16. Form für Erklärungen und Anzeigen sowie Dauer von Nachfristen

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber der ODN GmbH & Co. KG oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Textform.

 

17. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl/anzuwendendes Recht

(1) Erfüllungsort für sämtliche sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen ist Fürth.
(2) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Fürth, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Kunde seinen allgemeinen Gerichtsstand nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat. Die ODN GmbH & Co. KG ist auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.

 

18. Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

 

Stand: 01. Januar 2018